ARB

Allgemeine Reisebedingungen (ARB)

B & B WESTAFRIKASPEZIALIST GMBH
Allgemeine Reisebedingungen (ARB)

Bitte lesen Sie die folgenden Bedingungen und Hinweise, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und B & B Westafrikaspezialist GmbH regeln und die Sie mit ihrer Anmeldung anerkennen, genau durch. Die Reisebedingungen sind auf Grundlage des BGB in der Fassung vom 01.01.2007 erstellt.

1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES

Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter B & B Westafrikaspezialist den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmeldenden, auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Personen. Sie kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder per E-Mail erfolgen. Alle personenbezogenen Daten, die der Anmeldende uns zur Abwicklung der Reise zur Verfügung stellen, unterliegen den Vorschriften des Bundesdatenschutzes und werden von B & B Westafrikaspezialist gegen missbräuchliche Anwendung geschützt.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch B & B Westafrikaspezialist zustande, die innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen hat. Enthält die Reisebestätigung dem Reisenden unzumutbare Abweichungen von der Anmeldung, so ist der Reisende berechtigt, innerhalb von zehn Tagen eine ausdrückliche Nichtannahme zu erklären. Erfolgt diese nicht, so wird die Reisebestätigung verbindlich. Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Reisenden auf diese Folge besonders hinzuweisen (Reisebestätigung).


2. BEZAHLUNG

Mit dem Zugang der Reisebestätigung wird eine Anzahlung von 10% des Reisepreises fällig. Der Restbetrag ist drei Wochen vor Reisebeginn fällig, spätestens jedoch bei Aushändigung der Reiseunterlagen.

Bei kurzfristigen Reiseanmeldungen, d.h. innerhalb von drei Wochen vor Reisebeginn, wird der volle Reisepreis in einem Betrag bei Abschluss des Reisevertrages fällig. Sollte bis Reiseantritt die Bezahlung nicht vollständig erfolgt sein, kann B & B Westafrikaspezialist vom Vertrag zurücktreten. In diesem Falle werden dieselben Rücktrittsgebühren fällig, wie bei einem Rücktritt durch den Kunden.


3. LEISTUNGEN

Der Umfang der vertraglich zugesicherten Reiseleistungen ergibt sich aus der Reisebestätigung und aus den Prospekten / Programmbeschreibungen von B & B Westafrikaspezialist, soweit hierauf Bezug genommen wird. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen erweitern, sind vom Veranstalter ausdrücklich zu bestätigen.

Alle Flüge von Europa nach Afrika und zurück werden mit Liniendiensten von IATA - Luftverkehrsgesellschaften durchgeführt. Flüge innerhalb Afrikas erfolgen mit den staatlichen Fluglinien der betreffenden Länder.


4. LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNGEN

Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Abschluss notwendig werden und die nicht vom Reiseveranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit diese Abweichungen oder Änderungen nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen und dem Kunden zumutbar sind. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

B & B Westafrikaspezialist ist verpflichtet dem Kunden Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich bekannt zu geben, sofern dies möglich ist und die Änderungen oder Abweichungen nicht lediglich geringfügig und dem Kunden zumutbar sind.

Bei erheblichen Leistungsänderungen wird der Reiseveranstalter dem Kunden zur Wahl eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.


5. RÜCKTRITT VOR REISEANTRITT / UMBUCHUNG

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten, sofern der Rücktritt mit Eingang bei B & B Westafrikaspezialist wirksam ist. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Es wird empfohlen, den Rücktrift schriftlich zu erklären.

Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so kann B & B Westafrikaspezialist von ihm eine angemessene Stornoentschädigung verlangen. Hiefür sind folgende Prozentsätze vom Reisepreis maßgeblich:

- bis 40 Tage vor Reiseantritt 10%

- 39 bis 31 Tage vor Reiseantritt 25%

- 30 bis 15 Tage vor Reiseantritt 40%

- 14 bis 3 Tag(e) vor Reiseantritt 70%

- ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 80%

Statt Rücktritt kann eine Ersatzpersonen benannt werden. Tritt diese in den Vertrag ein, so haften beide dem Reiseveranstalter gegenüber gesamtschuldnerisch und solidarisch für die Zahlung des Reisepreises sowie für die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die von dem Veranstalter ausgewiesenen Kosten.

Umbuchung:

Bei bereits durch B & B Westafrikaspezialist bestätigten Buchungen individuell ausgearbeiteter Reise- und Anschlussprogramme können auf Kundenwunsch Umbuchungen vorgenommen werden (z.B. anderes Hotel, andere Mietwagenkategorie, anderer Reisetermin etc.), sofern dies noch rechtzeitig möglich ist. Pro Umbuchungsvorgang und -position wird eine Umbuchungsgebühr in Höhe von EURO 20,- in Rechnung gestellt, zuzüglich der notwendigen Telex-, FAX-, Telefon- bzw. Telegrammgebühren. Die Umbuchungsgebühren sind sofort zur Zahlung fällig.


6. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich B & B Westafrikaspezialist bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

B & B Westafrikaspezialist ist berechtigt, 20% des vergüteten Betrages als Ausgleich für zusätzliche Mühen und Kosten einzubehalten.


7. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH B & B WESTAFRIKASPEZIALIST

B & B Westafrikaspezialist kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kundigen:

ohne Einhaltung einer Frist,
wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht im Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl,
wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist B & B Westafrikaspezialist verpflichtet, die Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise, spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn, hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den ein-gezahlten Reisepreis umgehend zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.


8. HAFTUNG DES REISEVERANSTALTERS

B & B Westafrikaspezialist haftet als Reiseveranstalter wie ein ordentlicher Kaufmann für:

die gewissenhafte Reisevorbereitung
die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger
die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeit.
Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt der Reiseveranstalter insoweit Fremdleistungen, sofern er in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweist.
Er haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Falle nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die der Reisende ausdrücklich hingewiesen wird und die ihm auf Wunsch zugänglich gemacht werden.


9. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG

Die vertragliche Haftung von B & B Westafrikaspezialist gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt:

soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder
soweit B & B Westafrikaspezialist für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, höchstens jedoch bis zur Höhe der jeweiligen gesetzlichen Haftung des Leistungsträgers, sofern dort die Haftung nicht vollständig ausgeschlossen ist.
B & B Westafrikaspezialist haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen etc.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen bezeichnet wurden, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die Fremdleistungen nicht ordnungsgemäß vermittelt hat.

Flüge werden mit Linienfluggesellschaften durchgeführt. B & B Westafrikaspezialist ist kein Luftfrachtführer, sondern tritt in soweit lediglich als Buchungsagent auf. Wir weisen daher an dieser Stelle auf die Beförderungsbedingung der Liniengesellschaften sowie auf die lATA - Richtlinien hin.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Kunde im Ausland grundsätzlich nicht die Technik, den Service und den Komfort erwarten kann, an den er von Deutschland her gewöhnt ist.


10. MITWIRKUNGSPFLICHT

Der Reisende ist verpflichtet bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
Der Reisende ist insbesondere gehalten seine Beanstandungen alsbald der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, soweit dies möglich ist. Ist eine örtliche Reiseleitung nicht erreichbar, so sind die Beanstandungen jeweils dem Leistungsträger und / oder B & B Westafrikaspezialist mitzuteilen.


11. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber B & B Westafrikaspezialist geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde nur Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert wurde.


12. PASS-, VISA-, GELD-, DEVISEN- und GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN

Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Geld-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle aus einer Nichteinhaltung dieser Vorschriften resultierenden Schäden, auch Folgeschäden, gehen zu Lasten des Kunden. Bezüglich der Einreisebestimmungen erkundigen Sie sich bitte bei dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter.

Sofern es B & B Westafrikaspezialist möglich ist, wird der Kunde von wichtigen Änderungen der allgemeinen Vorschriften vor Reiseantritt informiert.


13. VERSICHERUNGEN

Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken-, Reisehaftpflicht- und Reiserücktrittsversicherung.

Diese Versicherungen erhalten Sie einzeln oder als Paket auch bei B & B Westafrikaspezialist.


14. IRRTÜMER, UNWIRKSAMKEIT, GESETZLICHE BESTIMMUNGEN

Alle Angaben in den Reisebeschreibungen entsprechen dem jeweils neuesten Stand. Die Berichtigung von etwaigen lrrtümern sowie von Druck- und Rechtsfehlern bleibt vorbehalten. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Vorschriften des 651 a ff BGB.


15. ABTRETUNGSVERBOT, GERICHTSSTAND

Der Reiseteilnehmer ist nicht berechtigt, seine Ansprüche gegen B & B Westafrikaspezialist an Dritte abzutreten. Dieses Abtretungsverbot gilt für sämtliche Ansprüche aus dem Reisevertrag.

Für Vollkaufleute und für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt Berlin als Gerichtsstand. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

VERANSTALTER

B & B WESTAFRIKASPEZIALIST GmbH
Dederingstr. 21
12107 Berlin


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